Abgestorbene Äste (Totholz) sind ein natürlicher Bestandteil des Baumlebenszyklus. In naturnahen Lebensräumen leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Biodiversität und bieten zahlreichen Insekten und Pilzarten Lebensraum.
Im urbanen Umfeld gelten jedoch andere Maßstäbe: Herabfallende Äste können Menschen, Tiere und Sachwerte gefährden – besonders entlang von Straßen, in Privatgärten, Parks oder auf Spielplätzen.
Deshalb gehört die regelmäßige Totholzentfernung zu den wichtigsten Maßnahmen der Verkehrssicherungspflicht.
Bei dieser Arbeit werden abgestorbene, lose oder bruchgefährdete Äste gezielt entfernt. Wo es ökologisch vertretbar ist, verbleiben kleinere Totholzanteile im Baum, um Lebensräume zu erhalten.
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